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Warum sind OP-Säle gekühlt, Patientenzimmer aber nicht?

Weil im Operationssaal die Hygiene eine Lüftungsanlage erzwingt und über diese Anlage gleichzeitig gekühlt wird, um die strengen Temperaturanforderungen einhalten zu können. Im Patientenzimmer verlangen die Regeln keine Kühlung. Möglich wäre sie, über eine maschinelle raumlufttechnische Anlage, mit Splitgeräten oder Kühldecken. Doch der Energienachweis belohnt ihr Fehlen: Ein Zimmer ohne Kühlung hat auf dem Papier keinen Kühlbedarf. Nordrhein-Westfalen will das jetzt mit Fördergeld ändern.

Anlass: Nordrhein-Westfalen öffnet den Krankenhaustransformationsfonds und verlangt, dass ein Drittel der Landesmittel in die Klimaanpassung fließt [1]. Eine Umfrage der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen zeigt, wie groß der Nachholbedarf ist [4].

Was Nordrhein-Westfalen beschlossen hat

Seit dem 18. August 2026 können die Plankrankenhäuser in Nordrhein-Westfalen Mittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds beantragen. Das Land nennt ein Volumen von 7,2 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2035, davon rund 2,6 Milliarden Euro aus Landesmitteln. Ein Drittel der bewilligten Landesmittel muss in die Anpassung an den Klimawandel fließen [1]. Rechnerisch sind das rund 870 Millionen Euro. Die Förderrichtlinie zählt auf, was dazu gehört: Lüftungstechnik, Dämmung, Kälte- und Hitzeschutz einschließlich Klimatisierung, dazu Verschattung, Schutzverglasung, Entwässerung und Hochwasserschutz [2]. Die Krankenhäuser tragen zehn Prozent selbst. Antragsfrist ist der 1. Januar 2027.

Am 4. September 2026 legte das Land ein zweites Programm nach: 200 Millionen Euro für die Jahre 2027 bis 2030, allein für Klimatisierung, Kühlung und Verschattung in Krankenhäusern. Anlass war die Hitzewelle im Sommer 2026 mit 3.150 hitzebedingten Sterbefällen im Land, so die Landesregierung unter Berufung auf das Robert Koch-Institut [3].

Wie es in den Kliniken heute aussieht

Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen hat vom 14. bis 27. August 2026 ihre Mitglieder befragt. 116 Krankenhäuser mit 195 von 526 Standorten im Land haben geantwortet. Das Ergebnis zeigt ein klares Gefälle [4]:

  • Operationssäle: über 96 Prozent vollständig gekühlt oder klimatisiert
  • Intensivbetten: 82,6 Prozent in klimatisierten Räumen, 8,8 Prozent teilweise, 8,7 Prozent ohne
  • Kreißsäle: zwei Drittel gekühlt oder klimatisiert, 11 Prozent teilweise, 23 Prozent ohne
  • Notaufnahmen: gut 40 Prozent ohne Kühlung, fast 28 Prozent nur in einzelnen Bereichen
  • Patientenzimmer: nur eines von zehn gekühlt oder klimatisiert
Anteil gekühlter oder klimatisierter Räume in den Krankenhäusern Nordrhein-Westfalens: OP-Säle über 96 Prozent, Intensivbetten 82,6 Prozent, Kreißsäle zwei Drittel, Notaufnahmen rechnerisch rund 32 Prozent, Patientenzimmer 10 Prozent.
Welche Räume in NRW-Kliniken gekühlt oder klimatisiert sind. Die Zahl rechts ist der Anteil vollständig gekühlter Räume; bei den Notaufnahmen ist er rechnerisch aus den beiden anderen Angaben abgeleitet. Quelle: Umfrage der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen [4].

Je näher ein Raum am Eingriff liegt, desto eher ist er gekühlt. Das ist kein Zufall. Es folgt aus den Regeln.

Warum der OP gekühlt ist

Für Operationsräume schreibt die Norm DIN 1946-4 eine raumlufttechnische Anlage vor [6]. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene fasst es in ihrer Leitlinie so zusammen: Für OP-Räume sind die Lüftungskonzepte der Raumklassen Ia oder Ib erforderlich. Fensterlüftung ist nicht zulässig [5]. Der Grund ist der Infektionsschutz. Die Anlage versorgt den Saal mit dreifach gefilterter Luft und reduziert Keime und Partikel am Operationsfeld. Sie soll auch das Personal vor chirurgischem Rauch schützen.

Eine solche Anlage filtert die Luft, erwärmt oder kühlt sie und bringt sie auf die eingestellte Temperatur. Nach der Norm muss die Temperatur im OP je nach Eingriff zwischen 19 und 26 Grad einstellbar sein. Für Intensivstationen nennt sie 26 Grad als Obergrenze [6]. Das erklärt, warum auch dort fast überall gekühlt wird. Die Kühlung ist damit kein Extra. Sie ist Teil einer Anlage, die aus hygienischen Gründen ohnehin da sein muss. Deshalb ist der OP fast überall gekühlt, auch in alten Häusern.

Warum das Patientenzimmer nicht gekühlt ist

An der Technik liegt es nicht. Ein Patientenzimmer lässt sich auch ohne Lüftungsanlage kühlen. Ein Splitgerät verbindet ein Außengerät über eine dünne Kältemittelleitung mit einem Innengerät. Eine Flächenkühlung führt kaltes Wasser durch Rohre in der Decke, als Kühldecke oder Kühlsegel. Beides lässt sich auch nachrüsten. Das Hitzeschutz-Programm des Landes fördert in Pflegeheimen genau diese Lösungen [3].

Der Grund liegt in den Regeln. Die DIN 1946-4 gilt für Räume, in denen untersucht, behandelt und operiert wird, dazu für Intensiv- und Isolierbereiche. Das normale Patientenzimmer kommt in ihr nicht vor [6]. Keine Norm verlangt dort eine Lüftungsanlage. Das Fenster genügt. Der sommerliche Wärmeschutz wird nach § 14 des Gebäudemodernisierungsgesetzes mit der DIN 4108-2 nachgewiesen [8]. Das ist ein Komfortkriterium. Es setzt einen funktionierenden Sonnenschutz voraus und sagt nichts über Energie.

Dann kommt der Energienachweis. Er bilanziert Kühlbedarf nur, wenn eine Kühlung geplant ist. Ein Zimmer ohne Kühlung hat rechnerisch keinen Kühlbedarf, auch wenn es im Sommer überhitzt [7]. Eine geplante Kühlung geht mit dem Strom der Kältemaschine in die Bilanz ein und verschlechtert den Nachweis. Wer gut dastehen will, lässt sie weg. Diesen Mechanismus habe ich in meiner LinkedIn-Serie „Gold für Glas” am Beispiel der Glasbauten beschrieben [9]. Für das Patientenzimmer gilt er genauso. Dazu kommen die Betriebskosten. Die Krankenhausgesellschaft warnt, dass mehr Kühlung sie spürbar steigen lässt, und nennt einen über Jahrzehnte gewachsenen Investitionsstau [4].

Meine Einschätzung

Am Hermann-Rietschel-Institut der TU Berlin beschäftigen wir uns mit der Luft in Operationssälen und mit Lüftung und Kühlung in Kliniken. Zwei Punkte.

Erstens: Die Förderrichtlinie nennt Dämmung, Verschattung, Lüftung und Kühlung in einem Atemzug. Das ist richtig. Ein Zimmer, das weniger Wärme hereinlässt, braucht weniger Kälte. Erst Sonnenschutz und Dämmung, dann Lüftung, dann Kühlung. So bleibt der Strombedarf klein.

Zweitens: Kühlung braucht Strom. Es sollte geprüft werden, ob die Kältemaschine am Notstrom hängt. Sonst fällt an einem heißen Tag mit Stromausfall genau das aus, was dann am dringendsten gebraucht wird. Mehr dazu im Beitrag zum Stromausfall im Krankenhaus.

Was folgt daraus?

Nordrhein-Westfalen koppelt einen festen Anteil seiner Investitionsförderung an den Schutz vor Hitze und nennt die Maßnahmen in der richtigen Breite. Andere Länder können das übernehmen. Zwei Punkte bleiben offen. Die Betriebskosten: Wer Kühlung fördert, sollte den Strom dafür in der Vergütung berücksichtigen. Und der Energienachweis: Solange ein ungekühltes Zimmer rechnerisch keinen Kühlbedarf hat, arbeitet die Bilanz gegen die Förderung. Ein Kennwert für die sommerliche Hitzelast im Nachweis würde das ändern.

Quellen

  1. Land Nordrhein-Westfalen: Krankenhaustransformationsfonds: Land investiert rund 2,6 Milliarden für eine zukunftsfeste Krankenhausversorgung, Pressemitteilung vom 20. August 2026.
  2. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW: Förderrichtlinie nach § 12b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, Runderlass vom 18. August 2026, MB.NRW 2026 Nr. 223 (Klimaanpassung: Nr. 1.1; Eigenanteil: Nr. 5.4).
  3. Land Nordrhein-Westfalen: Gesundheitsministerium legt Förderprogramme in Höhe von rund 287 Millionen Euro für den Hitzeschutz auf, Pressemitteilung vom 4. September 2026 (Kühldecken und Kühlsegel: Abschnitt Pflegeeinrichtungen).
  4. Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen: Umfrage zeigt hohen Investitionsbedarf der NRW-Kliniken bei Hitzeschutz, Pressemitteilung vom 4. September 2026.
  5. Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene, Sektion Krankenhausbau und Raumlufttechnik: Krankenhaushygienische Leitlinie für die Planung, Ausführung und Überwachung von Raumlufttechnischen Anlagen für OP-Bereiche und Eingriffsräume, Hygiene & Medizin 48, 10/2023 (Raumklassen und Fensterlüftung: Tabelle 1, S. 3; Begründung: S. 4; Raumklasse II: S. 6).
  6. DIN 1946-4:2018-09: Raumlufttechnik, Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens, kostenpflichtig (Anwendungsbereich: Abschnitt 1; Fenster in OP-Abteilungen: Abschnitt 5.3.1; Temperaturen: Tabelle 1, Zeilen 1.1 und 3).
  7. DIN V 18599-1 und -2: Energetische Bewertung von Gebäuden, Ausgabe 2018-09 (im GModG § 20 in Bezug genommen), ersetzt durch DIN/TS 18599:2025-10; kostenpflichtig (Teil 1, Abschnitt 6.2: Zonierung nach Konditionierung; Teil 2, Abschnitte 6.1.3 und 6.1.4: Kühlfall nur für gekühlte Zonen, ungekühlte Zonen mit berechneter Temperatur).
  8. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG), Lesefassung, § 14 (sommerlicher Wärmeschutz), §§ 15 und 18 mit Anlagen 1 und 2 (Referenzgebäudeverfahren), Anlage 4 (Primärenergiefaktor Strom); Erläuterung des Bundes zum Referenzgebäudeverfahren.
  9. Martin Kriegel: LinkedIn-Serie „Gold für Glas", Teil 1, 22. Oktober 2026; Teil 4 „H'T hat keinen Sommer" erscheint am 12. November 2026.

Dieser Beitrag gibt die persönliche fachliche Einschätzung des Autors wieder. Stand: .

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